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Abrechnung für Privatpatient:innen
Anders als der EBM, der bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Abrechnung telemedizinischer Leistungen möglich macht, kennt die Gebührenordnung selbst (noch) keine Abrechnungsziffern für telemedizinische Behandlungen.
Es werden Ziffern und Zuschläge abgerechnet. Die Fernbehandlung ist nicht auf bestimmte Indikationen begrenzt.
Folgende Ziffern werden für die Abrechnung genutzt:
Nr. |
KURZBESCHREIBUNG |
HINWEISE |
BEWERTUNG (Faktor 1,0-fach) |
1 |
Beratung, auch telefonisch |
N/A |
4,66 Euro (80 Punkte) |
3 |
Eingehende Beratung, auch telefonisch |
Die Leistung nach Nr. 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung der Leistung nach Nr. 3 im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung. |
8,74 Euro (150 Punkte) |
4 |
Fremdanamnese, Unterweisung und Führung von Bezugsperson(en) |
Die Leistung nach Nr. 4 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nr. 4 ist neben den Leistungen nach den Nrn. 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und/ oder 835 nicht berechnungsfähig. |
12,82 Euro (220 Punkte) |
5 |
Symptombezogene Untersuchung |
Die Leistung nach Nr. 5 ist neben den Leistungen nach den Nrn. 6 bis 8 nicht berechnungsfähig. |
4,66 Euro (80 Punkte) |
15 |
Flankierende therapeutische und soziale Maßnahmen bei chronisch Kranken |
Die Leistung nach Nr. 15 darf nur einmal im Kalenderjahr berechnet werden. Neben der Leistung nach Nr. 15 ist die Leistung nach Nr. 4 im Behandlungsfall nicht berechnungsfähig. |
17,49 euro (300 Punkte) |
31A |
Homöopathische Folgeanamnese (Mindestdauer 30 Minuten) |
Die Leistung nach Nr. 31 ist innerhalb von sechs Monaten höchstens dreimal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nr. 31 sind die Leistungen nach den Nrn. 1, 3, 4, 30 und/oder 34 nicht berechnungsfähig. |
26,23 Euro (450 Punkte) |
33 |
Diabetiker-Einzelschulung (Mindestdauer 20 Minuten) |
Die Leistung nach Nr. 33 ist innerhalb von einem Jahr höchstens dreimal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nr. 33 sind die Leistungen nach den Nrn. 1, 3, 15, 20, 847, 862, 864, 871 und/oder 887 nicht berechnungsfähig |
17,49 Euro (300 Punkte |
34 |
Erörterung, lebensverändernde oder bedrohende Erkrankung (Mindestdauer 20 Minuten) |
Die Leistung nach Nr. 34 ist innerhalb von 6 Monaten höchstens zweimal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nr. 34 sind die Leistungen nach den Nrn. 1, 3, 4, 15 und/oder 30 nicht berechnungsfähig. |
17,49 Euro (300 Punkte) |
60 |
Konsiliarische Erörterung |
Die Leistung nach Nr. 60 darf nur berechnet werden, wenn sich der liquidierende Arzt zuvor oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der konsiliarischen Erörterung persönlich mit den Patient:innen und deren Erkrankung befasst hat. |
6,99 Euro (120 Punkte) |
70 |
Berichte, Briefe |
Kurz-Bescheinigung/Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung |
2,33 Euro (40 Punkte) |
75 |
Berichte, Briefe |
Ausführlicher schriftlicher Bericht |
7,58 Euro (130 Punkte) |
801 |
Eingehende psychiatrische Untersuchung |
Neben der Leistung nach Nr. 801 sind die Leistungen nach den Nrn. 4, 8, 715 bis 718, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig. |
14,57 Euro (250 Punkte) |
804 |
Psychiatrische Behandlung, eingehendes therapeutisches Gespräch |
N/A |
8,74 Euro (150 Punkte) |
806 |
Psychiatrische Behandlung, eingehendes therapeutisches Gespräch, Mindestdauer 20 Minuten |
N/A |
14,57 Euro (250 Punkte) |
831 |
Vegetative Funktionsdiagnostik |
Zunge rausstrecken und anschauen z.B. bei chinesischer Medizin, aber auch schulmedizinisch (Turgor usw.) |
4,66 Euro (80 Punkte) |
Zuschläge
Zuschlag A |
Außerhalb der Sprechstunde |
Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B, C und/oder D nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Buchstabe A ist für Krankenhausärzte nicht berechnungsfähig. |
4,08 Euro (70 Punkte) |
Zuschlag B |
In der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde |
N/A |
10,49 Euro (180 Punkte) |
Zuschlag C |
In der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr |
N/A |
18,65 Euro (320 Punkte) |
Zuschlag D |
An Samstagen, Sonn- oder Feiertagen |
N/A |
12,82 Euro (220 Punkte) |
Zuschlag K1 |
Untersuchungen nach den Nrn. 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum 4. Lebensjahr |
6,99 Euro (120 Punkte) |
*Angaben ohne Gewähr